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mvly
Beiträge: 1
Hallo,

ich bin völliger Neuling, doch weil meine Tochter jetzt Geld verdienen will, muss ich mich mit dem Markten auseinandersetzen. Das Mädel überlegt, einen Stand zu machen und belegte Brötchen und Getränke zu verkaufen. Ist das denn von den Weiss-Regeln her möglich, müssen wir befürchten, mit dem Gesundheitsamt Ärger zu kriegen, oder ist das im Rahmen eines Flohmarktes irgendwie denkbar? Bin für alle Erfahrungen und sachdienlichen Hinweise dankbar ;)

Gruß

Michael
06.12.2009 21:53
Weiß-Team
Beiträge: 14
Hallo Michael,
generell gilt, dass jegliche Form von Lebensmitteln nur mit Vertrag oder Absprache unsererseits verkauft werden dürfen.
Bevor man auf unseren Märkten Lebensmittel verkaufen möchte, braucht man unbedingt ein Gewerbe und alle nötigen Genehmigungen zum Verkauf von Lebensmitteln.

WER einen Gastronomiestand bei uns machen möchte muss sich erst einmal schriftlich bei uns bewerben.
Bitte anfügen: Fotos; Gesundheitszeugnisse, Genehmigungen und warum wir sie auf unsere Märkte zulassen sollen :D

Grüße
Weiß-Team
04.03.2010 15:11
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